Willkommen bei der Online - Madagaskar-Reisevorschlag - Bestellung via Afrika aktuell!
Wir haben uns von der Kompetenz und Zuverlässigkeit von Trauminsel-Reisen persönlich überzeugt und empfehlen Ihnen, liebe Afrika aktuell-User, sich von diesem Experten-Team beraten zu lassen.
Trotzdem können wir natürlich keine Verantwortung für eine nun folgende Reiseplanung und -durchführung übernehmen.
Lesen Sie dazu bitte auch unser
Impressum
und die untenstehenden Reisebedingungen von Trauminsel-Reisen.
Redaktion Afrika aktuell
Wolfgang Därr von Tauminsel Reisen ist auf Madagaskar spezialisiert.
Gratis-Reisevorschlag für Madagaskar!
Liebe AFRIKA aktuell-User!
Bitte füllen Sie untenstehendes Formular aus und senden es an uns ab.
Es beinhaltet alle wichtigen Infos über Sie und Ihre Pläne und Wünsche, die wir benötigen, um Ihnen bereits einen ganz konkreten Reise-Vorschlag anbieten zu können.
Alle Ihre persönlichen Angaben unterliegen natürlich dem Daten-Schutz und werden nur im Zusammenhang mit Ihrer Reise verwendet!
Ihr Wolfgang Därr
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Haben Sie schon konkrete Wünsche und Vorstellungen?
Dann geben Sie sie hier bitte unbedingt mit an und erzählen uns schon etwas über sich...:
1. Reiseziel: MADAGASKAR 2. Wünschen Sie eine Kombination, wie etwa mit den Komoren, mit Mauritius und La Réunion, Rodrigues oder den Seychellen? 3. Reiseteilnehmer: Anzahl, Namen, Alter 4. Gewünschter Abflugtag: (Datum angeben) und Reisedauer (wieviel Tage) 5. Gewünschter Abflughafen: 6. Wünschen Sie einen Zubringerflug? 7. Wünschen Sie Transfers oder Ausflüge? 8. Haben Sie bereits einen Hotelwunsch? 9. Haben Sie eine bevorzugte Hotel-Kategorie? Also z.B. **, ***, **** oder *****-Sterne? 10. Sonstiges: Hier bitte eingeben, was Sie sonst noch wünschen...
Es gelten folgende Trauminsel-Reisebedingungen:
1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Gast den Abschluss eines Reisevertrages an. Wenn die Reise durchführbar ist, nehmen wir das Angebot an und informieren darüber durch Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung. 2. Bezahlung der Reise Anzahlung Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung mit Sicherungsschein und Reiserücktrittskostenversicherung muss der Gast 10 % (maximal 250 Euro pro Reiseteilnehmer) des Reisepreises innerhalb einer Woche als Anzahlung auf eines der auf dem Briefbogen von Trauminsel Reisen angegebenen Konten überweisen. Aushändigung der Reisedokumente Zug um Zug gegen Bezahlung Die Restzahlung ist spätestens bei der persönlichen Abholung der Reisedokumente bei Trauminsel Reisen zu leisten. Übersendung der Reisedokumente per Post Wenn die Übersendung der Reisedokumente per Post gewünscht wird, ist die Restzahlung spätestens 30 Tage vor Reiseanritt auf eines der auf dem Briefbogen von Trauminsel Reisen angegebenen Konten zu überweisen. Verspätete Zahlung Ist der Reisepreis bis zum Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Reiseantritts nicht vollständig bezahlt, wird Trauminsel Reisen von der Leistungspflicht frei und kann vom Gast 100 % Rücktrittskosten verlangen. Aufgrund verspäteter Zahlung entstehende Kosten (z.B. für Hinterlegung der Reisedokumente am Flughafen, für Eilzustellung u.s.w.) können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. 3. Von Trauminsel Reisen geschuldete Leistungen Der Umfang der von Trauminsel Reisen geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich aus den Angaben im Reiseprospekt (Hauptkatalog mit Preis- und Informationsteil) und den Zusagen in der schriftlichen Reisebestätigung. Mündlich gegebene Informationen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung. 4. Rücktrittsversicherung und Sicherungsschein ohne Aufpreis Ab Zugang der Anzahlung bei Trauminsel Reisen sind unsere Gäste gegen Stornokosten versichert, sofern der Rücktritt auf Krankheit beruht. Außerdem besteht ab diesem Zeitpunkt eine Kundengeldabsicherung (Sicherungsschein) für vom Gast geleistete Zahlungen (Anzahlung/Restzahlung/oder zusätzlich erforderlich werdende Aufwendungen). Näheres zu den Versicherungsbedingungen können Sie dem "Sicherungsschein" entnehmen, den Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten. Die Erstattung der von Ihnen zu bezahlenden Stornogebühren erfolgt auf Anforderung hin direkt von der Versicherung. 5. Änderungen von Preis oder Leistung nach Vertragsschluss Preisbestimmung für frühzeitige Buchungen bei Erscheinen der für den Reisezeitraum geltenden Preisliste Bei Buchung einer Reise zu einer Reisezeit für die noch keine gedruckte Preisliste vorliegt, wird ein vorläufiger Reisepreis vereinbart, der nach folgender Regelung nach Erscheinen der für den Reisezeitraum gültigen Preisliste korrigiert wird: - Ergibt sich eine Reisepreisminderung so wird diese an den Gast durch eine Gutschrift weitergegeben. - Ergibt sich eine Reisepreiserhöhung von weniger als 10 %, so erhöht sich der Reisepreis um diesen Betrag. - Ergibt sich eine Reisepreiserhöhung von mehr als 10 %, so werden dem Gast nur 10% zusätzlich in Rechnung gestellt. Die darüber hinausgehende Erhöhung übernimmt Trauminsel Reisen. Mit der Preiskorrektur erhält der Gast die für den Reisezeitraum gültige Preisliste und kann so die Korrektheit der Neuberechnung überprüfen. Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenreisen Wenn sich bis 4 Wochen vor dem Reisetermin nicht 3/4 der Mindestteilnehmerzahl einer Gruppenreise angemeldet haben, kann Trauminsel Reisen von der Durchführung der Reise zurücktreten. Dadurch entsehen keine Ersatzansprüche des Gastes gegen Trauminsel Reisen. Sofern möglich, wird Trauminsel Reisen die Reise aber nicht absagen, sondern den angemeldeten Reiseteilnehmern die Durchführung der Reise in der kleineren Gruppe zu einem neu kalkulierten Reisepreis anbieten. Preiserhöhungen auf Grund von Währungsschwankungen, Kerosinpreiserhöhungen oder Ähnlichem Das BGB erlaubt in Ausnahmefällen nachträgliche Preiserhöhungen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: ? Die Erhöhung dient dazu, gestiegene und vom Veranstalter zu bezahlender Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B.: Hafen- oder Flughafengebühren) oder eine wesentliche Änderung von für die Reise wichtigen Währungsparitäten auszugleichen ? Zwischen dem Zeitpunkt des Vertagschlusses und dem Reiseantritt liegen mehr als 4 Monate. ? Der Gast wird spätestens 21 Tage vor Reiseantritt von der Erhöhung in Kenntnis gesetzt. Die Erhöhung des Reisepreises darf dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet (Beispiel: Verschlechterung von Währungsparitäten, Kerosinpreiserhöhungen u.s.w.). Kostenloses Rücktrittsrecht bei Erhöhung von über 5 % Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen kann der Gast ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Leistungsänderungen Änderungen von Reiseleistungen sind auch nach Abschluss des Reisevertrages zulässig, wenn die Änderungen notwendig sind und von Trauminsel Reisen nicht wider Treu und Glauben (§ 242 BGB) herbeigeführt wurden, oder wenn es sich um unwesentliche Teile der Gesamtreise handelt. Aus solchen Änderungen sich unvermeidlich ergebende Preiserhöhungen können in Rechnung gestellt werden. 6. Gebuchte Reise wird nicht angetreten Stellen einer Ersatzperson Bei Buchung von Linienflügen kann es ausgeschlossen sein, den gebuchten Gast durch einen anderen Gast zu ersetzen, da viele Fluggesellschaften solche "Namensänderungen" ("namechange") nicht gestatten. Stellen einer Ersatzperson ist hingegen möglich, wenn der Flug nicht ausgebucht ist und die Ersatzperson neu gebucht werden kann. Bei erfolgreichem "Ersetzen" eines Reisegastes wird pro Person eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro berechnet. Kann keine Erstazperson gestellt werden, muss der Gast die Reise nach den üblichen Regeln stornieren. Umbuchung durch den Gast Die Umbuchung des Reisetermins ist ein Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) verbunden mit einer gleichzeitigen Neuanmeldung zu einer neuen Reise. Umbuchungswünsche des Gastes innerhalb des gebuchten Reisezeitraums hinsichtlich Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen werden gegen ein Bearbeitungsentgelt von 75 Euro pro Erwachsenem (höchstens 150 Euro pro Buchung) berücksichtigt. Sollten Hotels storniert werden, berechnet Trauminsel Reisen von den Hotels in Rechnung gestellte Stornogebühren ohne Aufschlag an die Gäste weiter. Es gelten die allgemeinen Rücktrittsbedingungen. Rücktritt von einer gebuchten Reise (Storno) Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Trauminsel Reisen die Stornokosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Anstelle der unten erwähnten Pauschalen kann Trauminsel Reisen die tatsächlich entstandenen Rücktrittskosten (Eigenkosten zuzüglich Stornokosten die an Leistungsträger bezahlt werden müssen) in Rechnung stellen. Die pauschalierten Rücktrittskosten lauten wie folgt: Stornierung vor oder am 30ten Tag vor dem Tag des Reiseantritts: 20 % des Reisepreises; vor oder am 14ten Tag vor dem Tag des Reiseantritts: 35 % des Reisepreises; vor oder am 7ten Tag vor dem Tag des Reiseantritts: 50 % des Reisepreises; vor oder am ersten Tag vor dem Tag des Reiseantritts: 65 % des Reisepreises; danach 100 % des Reisepreises. Eine Reise gilt als an dem Arbeitstag (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen) storniert, an dem uns die Rücktrittserklärung vor 18 Uhr zugeht. Aus Beweisgründen hinsichtlich des Zugangszeitpunkts der Stornierung bei Trauminsel Reisen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich, am besten per Einschreiben und zusätzlich per Fax, zu erklären. Kündigung nach Reiseantritt Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Gast wegen eines Reisemangels ist zulässig, wenn der Reisemangel die Reise erheblich beeinträchtigt und Trauminsel Reisen oder die lokale Vertretung nach Ablauf einer angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe leistet. 7. Ersatzansprüche Mängelrüge Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften, sind vom Gast unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft, Mietwagenfirma oder ähnliche) zu rügen und diesem Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Wird der gerügte Mangel vom Leistungsträger (Hotel, Mietwagen, Yachtcharter u.s.w) nicht beseitigt, muss der Gast den Mangel bei der örtlichen Vertretung von Trauminsel Reisen oder am Firmensitz selbst anzeigen und Abhilfe durch gleich- oder höherwertigen Ersatz verlangen. Anmeldung von Ersatzforderungen Will der Gast Trauminsel Reisen auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise in Anspruch nehmen, so muss er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Trauminsel Reisen anmelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Verjährung Ansprüche aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Gast solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an welchem Trauminsel Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist. 8. Abhilfeverlangen und Abhilfe durch Trauminsel Reisen Werden Reiseleistungen von Trauminsel Reisen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast Abhilfe verlangen. Trauminsel Reisen muss Abhilfe durch mindestens gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Der Gast kann die Abhilfe ablehnen, wenn diese unzumutbar ist und der Reisemangel bewusst und wider Treu und Glauben von Trauminsel Reisen herbei geführt wurde, oder wenn die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Abhilfe kann von Trauminsel Reisen nur verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird Abhilfe nicht gewährt, hat der Gast Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Minderung gemäß den Regeln der §§ 651ff BGB. 9. Versicherung Trauminsel Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Bei Buchung eines Mietwagens wird empfohlen, mit einer Zusatzversicherung die bei den Mietwagenfirmen meist beschränkte Haftung für Personenschäden auf unbeschränkte Haftung zu erhöhen. Der ADAC und andere Fahrzeugversicherungen bieten diese sogenannten "Mallorca Policen" an. 10. Haftung Haftung des Luftfrachtführers Kommt Trauminsel Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, den Haag, Guadalajara u. a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Minderungsansprüche sind davon nicht berührt. Haftung für Fremdleistungen Trauminsel Reisen haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und für Leistungen, die vor Ort zusätzlich gebucht werden. Haftungsbeschränkung Die Haftung von Trauminsel Reisen gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Personenschäden auf 75.000 Euro je Reiseteilnehmer und Reise beschränkt. Die Haftung für Sachschäden ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Trauminsel Reisen für einen Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Haftung des Anmelders für alle Reiseteilnehmer Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben den übrigen Teilnehmern für deren Zahlungsverpflichtungen wie für seine eigenen.